AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) von Driver2Rent

§1 Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung wird die Firma Driver2Rent Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn dem Kunden oder Auftraggeber die schriftliche Bestätigung der Firma Driver2Rent vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der Firma Driver2Rent vorliegen. Wir transportieren ausschließlich nach den ADSp.

§2 Fahrzeugbereitstellung

Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführung mit roten Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Überführungsfahrer am vereinbarten Übernahmeort des Fahrzeuges und verzögert sich die Fahrzeugübernahme um mehr als 60 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde EUR 20,- berechnet.

§3 Zahlung

Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind bis zum 10. Tag nach Rechnungsstellung zu begleichen. Zahlungsverzug gilt ab dem 10. Tag nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug werden 15% Sollzinsen zuzüglich EUR 2,50 Bearbeitungsgebühren berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.

§4 Stornogebühren

Stornogebühren werden berechnet wenn

    - ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort ist oder wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen ist. Die Stornogebühr beträgt 75% des Überführungspreises.

    - der Fahrer zum vereinbarten Lade- bzw. Übernahmeort unterwegs ist. Die Stornogebühr beträgt 50% des Überführungspreises.

    - der Auftrag durch den Kunden oder Auftraggeber 24 h vor Auftragsbeginn storniert wird. Auftragsbeginn ist die Abfahrtszeit des Fahrers vom Firmengelände. Die Stornogebühr beträgt 25% des Überführungspreises.

§5 Kostenträger

Der Firma Driver2Rent muss mit Auftragserteilung der Frachtzahler mitgeteilt werden. Sind Frachtzahler und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Auftraggeber für die Frachtkosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.

§6 Haftung

Die Firma Driver2Rent sowie deren Vertragspartner haften für Fahrzeugschäden, welche durch die Transportfirma nachweislich verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Schäden sind dem Frachtführer schriftlich auf dem Ablieferbeleg zu verzeichnen. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauf folgenden Werktages geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden, welche infolge eines technischen Defektes, gleich welcher Art, entstanden sind. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis erbracht.

Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach bekanntwerden für eine unverzügliche Wiederherstellung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Firma Driver2Rent eine Vertragswerkstadt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie §4 aufgeführt dem Kunden berechnet.

§7 Liefertermin

Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.

§8 Gerichtsstand

Als Gesichtsstand gilt das für den Sitz der Firma Driver2Rent zuständige Amtsgericht Hamburg.

§9 Salvatorische Klausel

§10. Treten während der Fahrt technische / mechanische Mängel / Schäden auf oder werden solche behördlicherseits beanstandet, so ist ausschließlich der Halter des Kfz dafür verantwortlich. Ist eine Weiterfahrt auf Grund dessen nicht mehr möglich / nicht mehr gestattet, übernimmt der Halter des schadhaften Kfz die Organisation / Kosten der Weiterreise bzw. Rücktransport. Für diesen Fall steht dem Fahrer eine angemessene Rückreise mit der DB 2.Klasse (Kosten werden dem Halter des Kfz in Rechnung gestellt) nach Hamburg zu.

§11. Etwaige Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

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